Titelstory

Alles nur Geschichten oder doch Realität?

von Anton Laube
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Geht es um die Abnahme eines Modellhelikopters durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (nachfolgend BAZL), kursieren in der Szene die wildesten Gerüchte, wieso dies nie und nimmer gemacht werden kann oder darf. Hinter vorgehaltener Hand, so sagt man, gäbe es doch einige Modellhelikopter in der Schweiz, die die magische Grenze von 30 Kilogramm übersteigen und über keine solche Zulassung verfügen.


Ehrliche Deklaration unumgänglich

Leider ist es nicht damit getan, gegenüber dem Veranstalter, den Piloten oder Besuchern einer Veranstaltung das Modellgewicht mit 29,8 Kilogramm zu deklarieren. Vielfach ist nämlich den Betreibern dieser Modelle nicht bewusst, dass sie mit ihrem Tun auch den Veranstalter oder die Flugleitung an einem Flugtag bei einem Unfall mit in die Mühlen des Gesetzes ziehen. Im folgenden Bericht



möchte ich auf die Haftung, Risiken und Abnahme durch das BAZL eingehen. Vielleicht bewegt gerade dieser Bericht doch den einen oder andern, das bis heute Versäumte nachzuholen.

Durch die (noch) weltweit fast einzigartige Gewichtslimite von bis zu 30 Kilogramm haben wir hier in der Schweiz immer noch viel mehr Spielraum, ein Modell ab einer gewissen Grösse gesetzeskonform zu betreiben. Was aber in keinem Fall zutrifft, sind Aussagen, dass Schweizer im Ausland auch Modelle bis 30 Kilogramm betreiben dürfen, da ja eine Deckung der Versicherung besteht. Auch für uns gelten im Ausland die entsprechenden Gewichtslimiten des Landes oder des Flugplatzes. So zum Beispiel sind in Deutschland die Aufstiegsgenehmigungen, die zum Modellflugplatz gehören, massgebend. Auch mit einer Abnahme des Modelles durch das BAZL kann diese Gewichtslimite nicht umgangen werden. Was aber möglich ist, ist, dass der Betreiber des Modellflugplatzes eine Bewilligung bei der zuständigen Behörde einholt, um für eine gewisse Zeitperiode dieses Limit auszusetzen. Leider aber schummeln auch immer wieder Hersteller von grossen elektro- und turbinenbetriebenen RTF-Hubschraubern mit Gewichtsangaben von 24,5 Kilogramm, wenn alleine Akku oder Treibstoff schon über drei bis vier Kilogramm ausmachen.

Durch einen Wohnortwechsel im Frühjahr 2017 und engere Hobbyraum-Bedingungen musste ich an meiner Bell 429 das Heck nachträglich demontierbar machen. Dies hatte aber dann zur Folge,

dass mein Modell, welches bis dato bei knappen 29 Kilogramm Abfluggewicht plötzlich bei 31,5 Kilogramm lag. Einige Tage und viele Telefonate später stand für mich fest, dass nur eine Abnahme durch das BAZL und nicht das pro-forma-Abspecken oder die Angabe von 29,9 Kilogramm der richtige Weg sein konnte.

Sozusagen als Testlauf durchlief ich zusammen mit meinem Modell die Abnahme und Zulassung nach den zum dortigen Zeitpunkt in der Entwurfsphase befindlichen Papieren und Dokumenten. Dabei durfte ich aber auch meine Erfahrungen und Ansichten vonseiten eines Modellbauers einbringen. In all diesen Kontakten und Besuchen habe ich die Kontrolleure des BAZL als sehr kompetente und zuvorkommende Spezialisten in allen Belangen kennengelernt.


Haftung

Die Prinzipien der Haftung: Haftpflichtversicherungen decken Schäden, die der Betreiber von Modellen einer Drittperson oder der Sache einer Drittperson zufügt. Sie bezahlen aber nicht nur die berechtigt geltend gemachten Schäden, sondern führen auch Verhandlungen über unberechtigte Forderungen, für die der Betreiber nicht verantwortlich ist. In der Sprache der Juristen heisst dies: Abwehr unberechtigter Ansprüche.

In welchen Situationen ist der Modellpilot überhaupt für einen angerichteten Schaden haftbar? Das Gesetz kennt drei Varianten, nämlich die Verschuldenhaftung sowie die milde und die scharfe Kausalhaftung.



Verschuldenschaftung: Von Verschuldenschaftung spricht man, wenn jemandem einen Schaden durch eine fahrlässige Handlung oder die Unterlassung einer Handlung verursacht hat.

Milde Kausalhaftung: Sie liegt vor, wenn der Schaden nicht vom Inhaber der Police selbst verursacht wurde und er selbst keines groben Fehlverhaltens schuldig ist. Als Beispiel denken wir an Schäden, die durch Kinder oder Tiere verursacht wurden, wenn diese angemessen beaufsichtigt wurden.

Scharfe Kausalhaftung: Diese Form der Kausalhaftung wird auch als Gefährdungshaftung bezeichnet. Sie betrifft vor allem die Besitzer von Motorfahrzeugen, aber auch uns als Modellflieger. Alleine der Betrieb stellt gegenüber den Schwächeren (Fussgänger, Fahrradfahrer, bei uns z. B. Zuschauer) eine Gefahr dar. So kommt es vor, dass Autofahrer oder Modellflieger – auch wenn sie von der Justiz von jeglichem Verschulden an einem Unfall freigesprochen werden – einen Teil des beim Unfall entstandenen Schadens über ihre Haftpflichtversicherung bestreiten müssen.

Genau in dieser scharfen Kausalhaftung also bewegen wir uns mit unseren Modellen. Die Versicherungsdeckung für Modelle von 0,5 bis 29,999 Kilogramm erfordert eine gesonderte Haftpflichtversicherung. Vielfach ist diese mit oder ohne Mehrprämie über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Auf jeden Fall sollte man dies seiner Privathaftpflichtversicherung melden und eine entsprechende Bestätigung seitens der Versicherung verlangen. Einfacher ist es aber, sich über einen Verein, der dem SMV angehört, zu versichern. Diese Verbandslösung bei Allianz Schweiz ist genau auf die Bedürfnisse der Modellflieger zugeschnitten. In einer Erweiterung dieser Versicherung, über die Allianz Thun, 058 357 17 17, oder www.luftfahrtversicherungen.ch, können oder müssen hier dann auch Modelle von 30 bis 150 Kilogramm versichert werden. Diese Erweiterung der Versicherung ist auf das Modell bezogen, denn sobald eine Abnahme durch das BAZL erfolgt ist, wird das Modell mit einer Immatrikulationsnummer (SUI-XXXX) registriert. Gemäss der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK 748.941) ist der Haftpflichtversicherungsnachweis beim Betrieb immer mitzuführen. Dies gilt für alle Flugmodelle ab 0,5 kg. →


Risiken

Durch den Verlust des Fachhandels und den Vertrieb durch den Online-Handel in den letzten Jahren gibt es auch immer wieder Modellpiloten, die ohne entsprechende Haftpflichtversicherung fliegen. Was heisst dies im Klartext? Bei einem Schadenfall, ob mit Personen, Tieren oder Material, wird der Betreiber von Modellen in die Pflicht der scharfen Kausalhaftung genommen. Auch Leute im Umfeld, die mit dem Sachverhalt zu tun haben, sind davon nicht ausgeschlossen. So ist ein Veranstalter oder Flugleiter genauso verantwortlich, dass das Gesetz eingehalten wird, wie der Modellpilot selber. In den letzten Jahren hat es sich an Veranstaltungen eingebürgert, dass Versicherungsnachweise kontrolliert werden und darüber informiert wird, dass Alkoholkonsum während des Fliegens verboten sei. Dafür müssen Modellpiloten dann auch vielerorts unterschreiben, aber bei Gewichtslimiten wird zurzeit noch relativ grosszügig weggeschaut und ich habe auch noch nicht erlebt, dass ein Modell gewogen wurde.

Bei Fehlen einer entsprechenden und passenden Haftpflichtversicherung haften die Verantwortlichen persönlich, was im Klartext heisst, dass einem Schadenverursacher das gesamte persönliche Vermögen zum Decken des Schadens weggenommen werden kann.


Abnahme eines Modells

Durch personelle Änderungen seitens des BAZL in den letzten Monaten wurde auch die Vorgehensweise der Abnahme eines Flugmodelles neu definiert. Dabei wurden die Zulassungskriterien unserer Nachbarländer, speziell Deutschland

und Österreich, sehr stark miteinbezogen. Somit sollte, wer in diesen Ländern fliegen will und eine schweizerische Betriebsbewilligung hat, ohne grossen Aufwand eine Betriebsbewilligung auch im Ausland erhalten. Eine umfangreiche Wegleitung zum Bau eines Modellhelikopters mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 30 Kilogramm bis einschliesslich 150 Kilogramm wurde von den Verantwortlichen im BAZL ausgearbeitet und steht heute jedem Modellhelikopterpiloten von Anfang an beim Bau zur Verfügung. Darin werden die relevanten Themen, die ein sicheres Betreiben des Modelles ermöglichen, in der Vorgehensweise genau definiert. Nicht nur Themen wie Festigkeit, Gestaltung und Bauausführung werden genau vorgegeben, sondern auch Boden- und Flugversuche.



Bauausführung

Schon bei der Planung eines Modellhubschraubers, bei dem der Erbauer oder die Herstellerangaben von mehr als 30 Kilogramm Abfluggewicht ausgehen, soll unbedingt die Wegleitung des BAZL zur Hand genommen und es soll danach vorgegangen und gebaut werden. Später am Modell Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen, die dann den Abnahmekriterien entsprechen, sind mit viel Arbeit oder nicht mehr machbar. Also lieber ein Modell beim BAZL für die Bewilligung anmelden, und wenn die 30 Kilogramm nicht erreicht werden, es wieder abmelden. Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen, die Spezialisten helfen gerne. Dies ist sicherlich der einfachere Weg, als das nachträglich mit grossem Aufwand das nachzuholen.

Bei der Auswahl von Baugruppen und Elektronikkomponenten kann man sich auch viel Arbeit ersparen, wenn auf Bewährtes und in anderen Modellen mit Erfolg eingesetzte Sachen zurückgegriffen wird. So gibt es Rotorköpfe, Heckrotoren oder Rotorblätter, die mit Festigkeitsberechnungen versehen oder bereits in anderen Modellhubschrauben, die eine Abnahme erforderten, eingesetzt werden. So müssen nicht selber, oder bei zu wenig Kenntnissen durch Spezialisten für teures Geld, Festigkeits-, Zugfestigkeits- oder Scherfestigkeitsberechnungen, erstellt werden.

Eine richtige und detaillierte Vorbereitung sowie Auswahl der Komponenten erspart im Endeffekt viel Ärger und Zeit. Mit dem Formular «Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb eines Luftfahrzeuges über 30 bis 150 Kilogramm» muss das Modell für die Abnahme beim BAZL angemeldet werden. Dies würde ich auf jeden Fall frühzeitig empfehlen.

Dem Gesuch sind im Weiteren folgende Dokumente beizulegen: Versicherungsnachweis (Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde sind vom Halter oder von der Halterin durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken sicherzustellen, vgl. Art. 14 VLK SR 748.941), Belastungsberechnungen, Datenblätter, Prüfberichte etc.


Bodenversuche

Nach Fertigstellung des Modelles beginnt der Sachverständige des BAZL mit der Prüfung. Der Prüftermin muss vorgängig mit dem BAZL vereinbart werden.

Die Prüfung des Modelles erfolgt gemäss einer Checkliste, welche sich an den Punkten der Wegleitung orientiert. So werden beispielsweise maximales Abfluggewicht, Schwerpunkt, Nachgiebigkeit der Steuerung, Funktionsprüfung der Steuerung, Erkennungsschild (Beschriftung des Modells), Triebwerk inklusive Befestigung, Einbau, Kraftstoffbehälter usw. geprüft.

Nach erfolgter Prüfung des Helikopters und sofern keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden, welche die Luftfeuchtigkeit des Helikopters beein-


Flugversuche

Mit dieser vorläufigen Bewilligung müssen in Eigenverantwortung und nach Vorgaben des BAZL (Einflugprogramm) Flüge zur Flugtauglichkeit des Modellhelikopters durchgeführt werden. Diese beinhalten Start und Landung, Steuerbarkeit, Steigleistung, senkrechtes Absinken und Abfangen, Abfangen aus der Horizontalgeschwindigkeit und Schnellflug. Diese einzelnen Flugversuche, welche genau im Einflugprogramm umschrieben sind, müssen vom Piloten visiert werden. Zehn Flüge mit dem Modellhelikopter sollten im Minimum vor einer Teilnahme an öffentlichen Flugveranstaltungen gemacht werden.

Sind all diese Punkte abgearbeitet und erfolgreich durchgeführt, kann das Protokoll der Flugversuche dem BAZL eingereicht werden.


Bewilligung (Blue Binder)

Wenn alle erforderlichen Unterlagen und Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BAZL die nötige Bewilligung. Damit auch immer die richtigen und vor allem alle Papiere für den Betrieb des Modellhubschraubers über 30 bis 150 Kilogramm dabei sind, wurde vonseiten des BAZL der Blue Binder (Flugbuch) geschaffen.

Darin sind folgende Unterlagen enthalten:

  • Datenblatt
  • Foto des Modells
  • Betriebsbewilligung
  • Versicherungsnachweis
  • Flugbuch für Modellluftfahrzeuge schwerer als 30 kg
  • Wartungsnachweis für Modellluftfahrzeuge schwerer als 30 kg
  • Nachweis Belastungsprüfung
  • Prüfbericht und allfällige Behebungsmeldungen
  • Checkliste für Zusammenbau und Vorflugkontrolle

Flugbuch: Die Dokumentation über durchgeführte Flüge, allfällige Bemerkungen, Störungen sind im Flugbuch einzutragen.

Wartungsnachweis: Das Wartungshandbuch enthält alle Aufzeichnungen hinsichtlich der Pflege, Kontrolle, Instandhaltung und Wartung des Flugmodells und seiner Komponenten sowie Modifikationen und Reparaturen.

Diese Blue Binder ist immer mit dem Modell zusammen mitzuführen. Ebenfalls ist er unaufgefordert den Veranstaltern von öffentlichen Flugtagen vorzulegen. Am Modell muss an sichtbarer Stelle ein fest mit dem Rumpf verbundenes Erkennungsschild angebracht werden. Das Erkennungsschild muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Eigentümers
  • Das vom BAZL vorgegebene Kennzeichen (SUI-XXXX) für das Modell


Jahreskontrolle

Aber mit der Erteilung der Bewilligung für den Betrieb von Modellhelikoptern schwerer als 30 Kilogramm rückt die Überwachung des Modells durch das BAZL nicht in den Hintergrund. Alle zwölf Kalendermonate einmal muss der Halter sein Modell anhand einer Checkliste, welche vom BAZL zur Verfügung gestellt wird, eingehend prüfen. Diese Prüfung wird dann im Wartungsnachweis für Modellluftfahrzeuge entsprechend eingetragen.

Grössere Änderungen von einem bereits zugelassenen Modellluftfahrzeug (z. B. Antrieb, Modifikationen, Fernsteuerung, grössere Reparatur etc.) oder Adressänderungen, Verkauf, Halterwechsel, müssen dem BAZL raschmöglichst gemeldet werden.


Fazit

Wie eingangs erwähnt, gibt es viele Geschichten und Meinungen, was die Abnahme eines Modells durch das BAZL betrifft. Durch die Prüfung und Abnahme meines Modelles konnte ich mir selber ein Bild davonmachen. Von den wilden Geschichten ist mir aber keine widerfahren. Ich habe die Leute als höchst professionell und sehr kompetent kennengelernt. Trotz meiner langen Modellbauerfahrung konnte ich doch noch das eine oder andere lernen und für die Zukunft mitnehmen.

An dieser Stelle rate ich allen, die ein Modell besitzen, das sich an dem Gewichtslimit von +/-30 Kilogramm bewegt oder leicht darüber ist, sich doch den Ruck zu geben und es behördlich abnehmen zu lassen.

Piloten, welche Hilfe bei der Abnahme erhalten möchten, bietet swiss-scale-helikopter.ch seit einigen Monaten entsprechenden Service an. Dieser umfasst die komplette Abnahme oder auch nur einzelne Module, wie Vorbereitung der Papiere, Anmeldung beim BAZL oder die Abnahme etc.

Ja, wer weiss, vielleicht sind wir schon näher an der 25-Kilogramm-Grenze, als wir denken, und dann müssen sowieso sehr viele ihr Modell zulassen.

Die aktuellen Dokumente können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/bewilligungen-fuer-flugmodelle.html



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