LiPo-Akkus: Sicher im Umgang
«Modellflug-Akku explodiert und setzt Wohnung in Brand»:
Solche und ähnliche Meldungen finden immer wieder den Weg
in die Presse. Was ist im Umgang mit Akkus zu beachten?
Sie haben eine grosse Energiedichte und sind aus der Modellflug- und Drohnenszene nicht mehr wegzudenken: die Lithium-Polymer-Akkus (LiPo). Sie sind sicher, solange wichtige Grundsätze beachtet werden. Verwenden Sie hochwertige Batterien namhafter Hersteller und setzen Sie die Akkus nicht der Hitze und mechanischen Einflüssen wie Stössen oder Stürzen aus. Auf keinen Fall darf an den Batterien herumgebastelt werden, sie dürfen auch nicht zerlegt werden. Zum Laden soll ein zugelassenes, für den Akku-Typ geeignetes Ladegerät zum Einsatz kommen und der Akku sollte vom Strom getrennt werden, sobald er voll ist. Ein Akku, der längere Zeit nicht gebraucht wird, lagert idealerweise bei ca. 60% Ladung und wird ab und zu geprüft, um eine Tiefentladung zu vermeiden. Die erste darauf folgende Ladung sollte unter Aufsicht stattfinden.
Bläht sich der Akku auf oder tritt Flüssigkeit aus, gehört er in eine bediente Sammelstelle. Ist dies nicht sofort möglich, sollte er wettergeschützt im Freien, z.B. in einem Metallbehälter, gelagert werden. Was aber, wenn der Akku plötzlich raucht oder sogar Feuer fängt? Wichtig sei, sich nicht in Gefahr zu bringen und rechtzeitig die Feuerwehr zu alarmieren (Tel. 118), betont Thomas-Anja Ramseier-Schmitz, Fachspezialist*in Feuerwehr/ABC bei der Gebäudeversicherung Bern. «Falls der Akku noch nicht brennt und sich noch anfassen lässt, sollte er in einem Blecheimer ins Freie gebracht werden, idealerweise mit Wasser bedeckt. Dort sollte er einige Tage im Freien stehen gelassen werden.» Brennt der Akku schon, kann
ein Löschversuch mit Wasser oder einem Feuerlöscher unternommen werden, sofern noch gefahrlos möglich – in je-
- Merkblatt INOBAT zu LiPo-Akkus auf: https://www.inobat.ch/de/info-verbrauchsmaterial
- Kampagne «Brandgefährlich!» von Swiss Recycle: www.brandgefaehrlich.ch
- Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF): Brandschutzmerkblatt zu Lithium-Ionen-Batterien, www.bsvonline.ch/de/vorschriften
dem Fall sollte die Feuerwehr aber rasch alarmiert werden. Auch ein scheinbar gelöschter Akku gehört ins Wasserbad. Ei-
ne schlechte Idee ist es also nicht, während des Flugbetriebs einen Blecheimer mit Wasser zur Hand zu haben.


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