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Drohnen sind definitiv Flugroboter

von Emil Giezendanner
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Ganz am Anfang des Drohnenbooms hatte ich die Drohnen als «Fliegende Roboter» bezeichnet – oder Flugroboter. Das ist eine sehr klare technische Abgrenzung zu unseren Modellflugzeugen.


Auf wenig Verständnis gestossen

Selbst in den eigenen Reihen bin ich damals auf wenig Verständnis gestossen (übrigens hat kürzlich die NZZ sogar das Wort «Flugroboter» aufgenommen). Das hatte damit zu tun, dass unter Drohne verbreitet die verschiedenen Copters mit ein bis x Rotoren oder mit selbstfliegenden Flugmodellen gemeint waren. Leider hat dieses Verständnis zu lange bis weit in die Verbände und Ämter hinein seinen für den Modellflug schädlichen Einfluss gehabt. So werden in der FAI noch immer Wettbewerbe mit FPV-Geräten (Videobrille) als «Drone Racing» bezeichnet. Auch beim Uvek hat das Bazl die Drohnen bis zu 30 kg – man stelle sich dies einmal vor – jahrelang praktisch den Flugmodellen gleichgestellt. Das führte dazu, dass in verschiedenen Gemeinden und Kantonen dem zunehmenden Ärger in der Bevölkerung – insbesondere in Naturschutzkreisen – Drohnenverbotszonen auch gleich für den Modellflug gelten sollen.


EU-Drohnenverordnung

Mit der EU-Drohnenregulierung wurden auch gleich wir «Spielzeugflieger» in die Pfanne gehauen. Die Lobhudeleien, welche grosse Verbesserungen man für den Modellflug bei der EU herausgeholt hätte, sind lächerlich und zeugen von Unkenntnis der EU-Gesetzesmechanik. So sei die Registrierung der Flugmodelle durch die Registrierung der Ausübenden ersetzt worden (ich hätte meine Freude am Chaos mit der Modellregistrierung gehabt).


Modellflieger sollen vom Bund überwacht werden?

Die Registrierung der Modellflugpiloten erscheint vielen als harmlos. Damit wird aber der Modellflug schweizweit zentralisiert und beaufsichtigt – nicht nur wie bisher in den Gebieten mit Einschränkungen wie CTR und 5 km Abstand zu Flugplätzen. Stellen wir uns vor, dass ein Vater mit seiner Tochter zum Beispiel im Unterengadin den Styrosegler ausprobieren möchte und dann zuerst das ganze Registrierungsverfahren durchlaufen und erst noch «blechen» muss. Neben solch sehr bedauerlichen Entwicklungen zu mehr Staat und weniger Eigenverantwortlichkeit, muss die Frage nach mehr Sicherheit und der Verhältnismässigkeit gestellt werden. Wir Modellflieger sind gefordert, dies der Politik klar zu machen (die EU war zu keiner Zeit liberal, sondern eine enge Beamten-Organisation; dass die liberale Schweiz solchen Unsinn mitzumachen gedenkt, wäre ein Skandal).



Abkoppelung des Modellflugs vom EU-Drohnenengesetz

Wie in der grossen Politik, werden auch Abweichungen von EU-Recht zur grossen Katastrophe hochstilisiert. Beim Uvek weiss man nicht erst seit gestern, dass Drohnen einen grossen Einfluss auf die Luftfahrt haben werden. Offenbar hat man auf die EU gewartet... Heute, wo das neue Gesetz für Drohnen hätte übernommen werden können, passiert nichts. Man will die Politik erpressen, endlich das Ganze – samt Modellflug – durchzuwinken. Mit Angstmacherei, dass unsere Drohnenindustrie im Ausland nicht mehr tätig sein könne und anderen Schreckensszenarien wird der Druck erhöht, um Bundesrat und Parlament zu überzeugen, dass das EU-Drohnenengesetz nur zusammen mit dem Modellflug durch die EU akzeptiert würde.




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