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2,4-GHz-Steuerungen erobern die RC-Welt

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Der Wunsch nach mehr Sicherheit – ganz besonders aber nach mehr Unabhängigkeit – hat zur Folge, dass in vielen Modellflugvereinen im In- und Ausland immer mehr Mitglieder auf die neuen 2,4-GHz-Bänder wechseln. Die Besitzer von RC-Anlagen mit HF-Modulen warten sehnlichst auf die entsprechenden 2,4-GHz-Module.


Nochmals: 40 MHz-Anlagen werden nicht verboten!

Immer wieder ist von Modellfliegern zu hören, man hätte ihnen im «Fachgeschäft» gesagt, sie müssten jetzt eine 35-MHz-Anlage kaufen, da die 40 MHz verboten bzw. nicht mehr produziert würden. Dies ist natürlich schwer zu überprüfen. Wenn dies so wäre, müssten die Verantwortlichen als Lügner bezeichnet werden. Im 40-MHz-Bereich bleiben uns offiziell vier Kanäle erhalten (siehe Kasten) und, da ein Grossteil der RC-Anlagen für Japan produziert wird,



bleibt 40 MHz dank der Internationalisierung des Marktes ohnehin bestehen.


Was läuft im 2,4-GHz-Bereich?

Auf der Herstellerseite sind im Moment doch schon einige vielversprechende Angebote aktuell im Handel bzw. werden in den nächsten Wochen auf den Markt kommen.

Spektrum, USA – unter diesem Namen werden RC-Anlagen für Cars und Flugzeuge sowie Module für JR und Futaba angeboten. Die Spectrum-RC-Anlagen werden über Horizon Hobby in Champaign, Illinois, USA vertrieben. Mit Futaba Corp., wie z. T. in Prospekten zu lesen war, hat Spectrum nichts zu tun – höchstens, dass Spektrum Futaba-kompatible HF-Module und Empfänger produziert.

Die wohl bekannteste Spektrum DX7.



Das BAKOM informiert: Flugmodelle im 35-MHz-Band

23 Kanäle sind in der Schweiz im Bereich 35.000 MHz bis 35.220 MHz für Fernsteuerungen von Flugmodellen verfügbar. Allerdings muss das neue Frequenzband bis am 31.12.2007 zusammen mit den bisherigen Benutzern (Militär) geteilt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann deshalb kein störungsfreier Betrieb gewährleistet werden. Ab dem 1.1.2008 stehen die 35-MHz-Frequenzen exklusiv für Flugmodellfernsteuerungen zur Verfügung. Damit weiterhin ein sicherer Frequenzbereich verfügbar ist, dürfen die bisherigen 18 Kanäle im 40.715-MHz- bis 40.985-MHz-Bereich noch bis zum 31.12.2007 weiterhin exklusiv genutzt werden. Zwecks Amortisierung der Anlagen können die 40-MHz-Frequenzen mit dem Vorbehalt, dass kein störungsfreier Betrieb gewährleistet werden kann, noch bis spätestens 31.12.2012 benützt werden. Nach dem 1.1.2013 dürfen keine Flugmodellfernsteuerungen auf den 18 Kanälen im Frequenzbereich 40.715 MHz–40.985 MHz mehr in Verkehr gebracht werden.

Die vier Kanäle im Bereich 40.665–40.695 MHz (ISM Band) für alle Arten von Fernsteuerungen sind von dieser Regelung nicht betroffen und werden weiterhin zur Verfügung stehen.


Futaba®

FUTABA, Japan – hier gibt es ganze Steuerungen und Module für Futaba. Futaba Corp. ist ein Internationaler Elektronik-Grosskonzern mit Sitz in Oshiba, Japan. Die entsprechenden neuen Angebote erobern fast wöchentlich den Europäischen Markt.

Futaba-7-Kanal-HF-Modul und Empfänger.



Xtreme Power Systems

Xtreme Link von Xtreme Power Systems, USA – hier gibt es nur Module und Empfänger für Multiplex, JR, Futaba und Airtronics. Xtreme Power Systems, ein neuer Geschäftsbereich von Spherical Radiation Technology in Lake Havasu City, Arizona, USA. Die Firma ist ursprünglich auf drahtlose Computernetzwerke und Datenübertragung spezialisiert. Der Bereich Xtreme Power Systems ist kaum ein Jahr alt. *GZ*



2,4 MHz: Inverkehrbringen

Anlagen, die mittels Funktechnik (Funksender und Empfänger) arbeiten, müssen die Anforderungen der FAV erfüllen, um Störungen des Frequenzspektrums zu vermeiden. Eine Telekommunikationsanlage darf nur angeboten, in Verkehr gebracht oder benutzt werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie entspricht dem schweizerischen nationalen Frequenzzuweisungsplan (benutzte Frequenz, Sendeleistung und andere relevante Parameter).
  • Sie muss einer Konformitätsbewertung erfolgreich unterzogen worden sein (Prüfung der grundlegenden Anforderungen).
  • Sie erfüllt die weiteren Voraussetzungen für die Inverkehrbringung (Meldung an das BAKOM, Konformitätserklärung, Kennzeichnung der Anlage und Benutzerinformationen).

Der Hersteller und die Vertriebskette in der Schweiz müssen sicherstellen, dass die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden. Dies gilt auch für Privatpersonen, die direkt Telekommunikationsvorrichtungen importieren.



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